Sowohl die Schulleitung als auch reguläre Lehrkräfte können Referentinnen und Referenten für SchilF-Veranstaltungen anfragen und buchen. Da bei diesen Veranstaltungen Reise- sowie Honorarkosten anfallen, muss aber natürlich immer die Genehmigung der Schulleitung vorliegen.
Die gewünschten Referentinnen und Referenten werden direkt per E-Mail zu Ihrer grundsätzlichen Verfügbarkeit am gewünschten Termin angefragt. Bitte setzen Sie bei Ihrer Anfrage zu Dokumentationszwecke die E-Mailadresse in CC. Es steht den Referentinnen und Referenten frei, eine Anfrage anzunehmen oder abzulehen. Sollte die Fortbildungsveranstaltung zu Stande kommen, werden Ort, Zeit, Inhalt sowie Höhe des Honorars vereinbart.
Auf Basis der Absprachen erfolgt die offizielle SchiLF-Auftragsbestätigung, die schriftlich an die Referentinnen und Referenten sowie an gesendet werden muss. Zudem muss die einladende Schule an die Schule der Referent;in ein offizielles Einladungsschreiben der anfragenden Schule zukommen lassen.
Die Schule der Referent:in erteilt dann Ihrer Lehrkraft eine Dienstreisegenehmigung.
Wie erfolgt die Abrechnung der SchilF-Kosten?
Die Auszahlung des Honorars sowie der Fahrtkosten erfolgt über das LAS direkt an die Referentin bzw. den Referenten. Hierfür reicht die Schule folgende Dokumente bei der MB-Dienststelle in:
- Honorarrechnung + LAS-Formular für Honorar
- Antrag auf Erstattung der Reisekosten + LAS-Formular für Reisekosten
- Einladungsschreiben der anfragenden Schule
- Dienstreisegenehmigung der abgebenden Schule
Alle für eine SchilF notwendigen Dokumente finden Sie unter dokumentvorlagen.elt.mbost.de
Die Informationen zur Verpflichtung und Abrechnung sind ebenfalls detailliert im Katalog zu finden! Rückfragen stellen Sie bitte per E-Mail an !
Die Referentinnen und Referenten erhalten für Ihre Fortbildungstätigkeit ein Honorar, über das sie der Schule eine Rechnung ausstellen. Die Höhe dieses Honorars orientiert sich unter anderem an der Dauer der Veranstaltung und sollte natürlich vor dem Fortbildungstermin vereinbart werden.
Zudem werden Fahrtkosten erstattet. Für diese reicht die Referentin bzw. der Referent das Fahrtkostenformular an der Schule ein.
Sowohl die Rechnung als auch der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten werden von der Schule gemeinsam mit den entspechenden LAS-Formularen bei der MB-Dienststelle eingereicht.
Alle für eine SchilF notwendigen Dokumente finden Sie unter dokumentvorlagen.elt.mbost.de
Sie können natürlich auch mehrere Referentinnen und Referenten für den gleichen Tag an Ihre Schule einladen. Bitte beachten Sie, dass aber dennoch jede Person einzeln angefragt werden muss. Sollten Sie ein Angebot für Ihr gesamtes Kollegium suchen, ist gegebenenfalls auch der medienpädagogische Fortbildungsnachmittag des eLearning-Kernteams eine Option. Hier können Sie sogar auf bereits zusammengestellte „Thementage“ zurückgreifen. Genauere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite unserer Homepage.
Für Sie als Fortbildnerin und Fortbildner ist es wichtig, einerseits die Inhalte und Erwartungen an die Fortbildung klar mit der Schule zu kommunizieren, aber auch die Formalia rechtzeitig zu klären.
Folgende Dokumente müssen Sie (bestenfalls spätestens am Fortbildungstermin) bei der einladenden Schule einreichen:
- Dienstreisegenehmigung (an der eigenen Schule einholen!)
- Honorarrechnung
- Formular zur Abrechnung von Fahrtkosten
Alle für eine SchilF notwendigen Dokumente finden Sie unter dokumentvorlagen.elt.mbost.de
Die Informationen zur Verpflichtung und Abrechnung sind ebenfalls detailliert im Katalog zu finden! Rückfragen stellen Sie bitte per E-Mail an !
Alle für eine SchilF notwendigen Dokumente finden Sie unter dokumentvorlagen.elt.mbost.de
Ja, es steht den Referentinnen und Referenten frei, auf Basis der persönlichen Arbeitsbelastung eine Anfrage anzunehmen oder abzulehen. In jedem Fall muss jedoch eine Antwort auf die Anfrage erfolgen, ggf. auch mit dem Hinweis auf Alternativtermine oder -angebote aus dem Katalog. Gerne kann die Anfrage in Absprache mit der Schule auch an die Beratung für digitale Bildung weitergeleitet werden ().
Wenn Sie eine Veranstaltung an einer anderen Schule anbieten möchten, müssen Sie in jedem Fall eine Dienstreisegenehmigung von Ihrer eigenen Schulleitung einholen, auch wenn zum angefragten Zeitpunkt keine Unterrichtsverpflichtung haben. Der Schulleitung steht es frei, die Dienstreise zu genehmigen oder abzulehnen. Eine Verpflichtung zur Genehmigung gibt es nicht.
Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, ist eine Anreise zum Veranstaltungsort aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Natürlich entscheidet die Schulleitung an dieser Stelle auch, ob Sie für den Termin ggf. von einer Unterrichtsverpflichtung entbunden werden können. In jedem Fall ist hier ein persönliches Gespräch ratsam.
Bitte kontaktieren Sie hierzu die Beratung für digitale Bildung ().
Wenn einzelne Angebote nicht mehr im Katalog erscheinen sollen bzw. Sie als Referentin oder Referent nicht mehr zur Verfügung stehen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen an . Streichungen und Neuerungen werden dann bei der nächsten Aktualisierung des Katalogs eingepflegt. In der Regel findet diese Aktualisierung zu Beginn eines Schuljahres statt.
Angebote können nur von Lehrkräften an Gymnasien im Regierungsbezirk Obb-Ost eingestellt werden. Zudem sollten Sie natürlich über einen gewissen Erfahrungsschatz bezüglich Ihres Themas verfügen. Es ist sinnvoll, bereits an der eigenen Schule schulintern als Fortbildnerin oder Fortbildner tätig gewesen zu sein.

Im Bezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost wurde bereits im Januar 2011 ein E-Learning-Team etabliert, das – damals noch auf „BayernMoodle“, heute mebis – fachspezifische Fortbildungen durchführte und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erste „didaktische digitale Schritte“ für den Unterricht umsetzte. Ende März 2019 erfolgte die Aktivierung des eLearning-Teams Oberbayern-Ost mit der Akquise von über 40 Kolleginnen und Kollegen, die sich nun für diese Aufgabe zu Verfügung stellen. Aus dem Angebot dieses Personenkreises entstand der sogenannte „SchilF-Fortbildungskatalog“.
Mit den Erfahrungen der Corona-Pandemie und der damit gestiegenen sowie zum Teil auch veränderten Bedürfnisse hinsichtlich der Digitalität an bayrischen Gymnasien, wird dieses Team im Schuljahr 2022/23 neu aufgestellt und das Angebot damit auch aktualisiert.
Unsere Mitglieder des eLearning-Teams Oberbayern-Ost können als Referentinnen und Referenten für schulinterne Lehrer:innenfortbildungen (SchiLF) gebucht werden. Dabei sind Veranstaltungen für das gesamte Kollegium, aber auch für Teilgruppen (z.B. im Rahmen einer Fachsitzung) denkbar.
Sollten Sie sich für ein Angebot interessieren oder selbst gerne Teil des Teams werden, finden Sie hier genauere Informationen. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne per E-Mail (elt@mbost) kontaktieren!
Den aktuellen Angebotskatalog finden Sie hier.
FAQ – Buchung von Referentinnen und Referenten
FAQ – Mitgliedschaft im eLearning-Team