Beratung digitale Bildung

Wie gut ist der Kinder- und Jugendmedienschutz?

Wie gut ist der Kinder- und Jugendmedienschutz?

Webinar der Evangelischen Akademie Tutzing, 08.06.2021, eSession – Link

DAS NEUE JUGENDSCHUTZGESETZ – WAS KANN, SOLL UND MUSS ES LEISTEN?

Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe – und zwar unbeschwert und ungefährdet. Sie verbringen einen großen Teil des Tages online, oft schon im Grundschulalter – mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Die dadurch entstehenden Gefahren zu verhindern beziehungsweise einzuschränken, das ist die zentrale Funktion des Jugendschutzes. Am 1. Mai 2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft getreten – mit neuen Regelungen auch für den Kinder- und Jugendmedienschutz.

Die Überarbeitung diente dem Ziel, das JuSchG in das digitale Zeitalter zu überführen. Zukünftig gilt zum Beispiel eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Auch eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist geplant.

Wie gut ist der Jugendmedienschutz jetzt? Was kann, soll und muss er leisten? Und kann er überhaupt mit der Medienentwicklung Schritt halten? Zur Diskussion dieser und weiteren Themen mit der Medienpädagogin Dr. Maya Götz, dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Wolfgang Kreißig, und dem Medienrechtsexperten Prof. Dr. Marc Liesching lade ich Sie herzlich zur Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing ein!

Panel:

  • Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing
  • Dr. Maya Götz, ist Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) beim Bayerischen Rundfunk und des PRIX JEUNESSE INTERNATIONAL.
  • Dr. Wolfgang Kreißig ist seit 1. Januar 2020 Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
  • Prof. Dr. Marc Liesching, arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Journalistik der Universität Hohenheim und nach Rechtsreferendariat und 2. Juristischen Staatsexamen von 2000 bis 2003 als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Links:

Es wird eine aufbereitete Information über die Diskussion und die Standpunkte der Diskutant*innen geben!