Beratung digitale Bildung

Private Nutzung digitaler Endgeräte

Mit der Novellierung von Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erhalten alle weiterführenden Schulen sowie beruflichen Schulen in Bayern die Möglichkeit, eigene schulische Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte (Smartphones, Tablets, Notebooks etc.) zu erarbeiten.

Für die Überlegungen, ob und wie eine Umsetzung an Ihrer Schule infrage kommt, erhalten Sie in diesem „Thema im Fokus“ relevante Hintergrundinformationen, konkrete Umsetzungstipps sowie Erfahrungswerte aus dem Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“.

Inhaltsverzeichnis

Private Nutzung digitaler Endgeräte- ein Thema für die Schule?
Vom Lern- zum Lebensort in Zeiten der Digitalisierung

Lohnen sich schuleigene Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte?
Erkenntnisse aus dem Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“

Was sollte man bei der Umsetzung bedenken?
Ein Einblick in das „Thema im Fokus“