Private Nutzung digitaler Endgeräte
Mit der Novellierung von Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erhalten alle weiterführenden Schulen sowie beruflichen Schulen in Bayern die Möglichkeit, eigene schulische Regelungen zur privaten Nutzung digitaler
Weiterlesen